Anerkannte Beratungsstelle
gemäß §37 Abs. 7 SGB XI
Hilfe zur Selbsthilfe
Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation für Pflegegeld 1 – 5
Hier geht’s zu unserer speziellen Internetseite »Pflegeberatung« …
Pflegeberatung – Beratungsbesuch
Unser Betreuungsdienst Baum des Lebens hat noch ein zweites Standbein:
Wir sind eine vom Landesverband der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle.
Pflegebedürftige, die nach §37 SGB XI Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung in Anspruch nehmen, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.
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